Behandlungskosten

Behandlungskosten:

Berechnung der Leistungen:

Die Berechnung meines Honorars erfolgt auf Grundlage eines Satzes von 75 bis 95 Euro. Bei Privat- und Zusatzversicherten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Allerdings ist die Höhe der Kosten für alle Klienten, unabhängig vom Versicherungsstatus, identisch. Da die GebüH aus dem Jahr 1986 stammt und seither nicht an die gestiegenen Kosten und die Inflation angepasst wurde, überschreiten meine Preise teilweise die Höchstsätze der GebüH und müssen selbst getragen werden.


Krankenkassen und Kostenerstattung

Die Kosten für Heilpraktikerleistungen werden von vielen privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung sowie mögliche Eigenanteile hängen jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen erstattet werden.

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahr 1986 und wurde seither nicht an die gestiegenen Kosten angepasst. Aus diesem Grund überschreiten meine Preise teilweise die Höchstsätze der GebüH und müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab. Das bedeutet, dass Sie die Kosten vollständig begleichen und die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen. Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne eine Abrechnung auf Basis der GebüH aus.

Hinweis:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Für Fragen zur Kostenerstattung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.