Behandlungskosten
Behandlungskosten:
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Erstanamnese €160
Ausführliches Erstgespräch mit Diagnostik, Testergebnis-Auswertung und erste Behandlung (90 Min).
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Tuina und Akupunktur inkl. Verschreibung €95
Kombination aus traditioneller chinesischer Massage (TuiNa) und Akupunktur, inklusive individueller Verschreibung.
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Akupunktur ink. Verschreibung €75
Gezielte Akupunkturbehandlung zur Förderung der Gesundheit.
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Lösungsorientierte Kurzzeittherapie (80 min; auch online) €130
Lösungsorientierte Kurzzeittherapie zur schnellen Unterstützung und Zielerreichung.
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Rezilienzworkshop (halbtags; 3,5 h, inhouse) €350
Praxisnahe Workshops zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft; Halbtages-Workshop (3,5 Std.) für 350 Euro; Ganztages-Workshop nach Absprache.
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Geburtsvorbereitende Akupunktur (6 Termine): €300
Ermäßigter Preis für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zur Unterstützung ihrer individuellen Bedürfnisse.
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Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre
Kinder – Jugendliche bis 14 Jahren zahlen 50 % des Preises für die Behandlungen.
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Hinweis zu weiteren Kosten
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie spätestens 48 Stunden vor demvereinbarten Termin abzusagen. Danach abgesagte Termine werden in voller Höhe berechnet. Eventuelle Zusatzkosten für Materialien, Verschreibungen oder externe Labore werden vorab besprochen und direkt an Labore oder Apotheken abgerechnet.
Berechnung der Leistungen:
Die Berechnung meines Honorars erfolgt auf Grundlage eines Satzes von 75 bis 95 Euro. Bei Privat- und Zusatzversicherten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Allerdings ist die Höhe der Kosten für alle Klienten, unabhängig vom Versicherungsstatus, identisch. Da die GebüH aus dem Jahr 1986 stammt und seither nicht an die gestiegenen Kosten und die Inflation angepasst wurde, überschreiten meine Preise teilweise die Höchstsätze der GebüH und müssen selbst getragen werden.
Krankenkassen und Kostenerstattung
Die Kosten für Heilpraktikerleistungen werden von vielen privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung sowie mögliche Eigenanteile hängen jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen erstattet werden.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahr 1986 und wurde seither nicht an die gestiegenen Kosten angepasst. Aus diesem Grund überschreiten meine Preise teilweise die Höchstsätze der GebüH und müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab. Das bedeutet, dass Sie die Kosten vollständig begleichen und die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen. Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne eine Abrechnung auf Basis der GebüH aus.
Hinweis:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Für Fragen zur Kostenerstattung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.