Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische heilkundliche Behandlung des Patienten. Die Behandlungen der Heilpraktikerin umfassen unter anderem auch wissenschaftlich / schulmedizinisch nicht anerkannte naturheilkundliche Heilverfahren.
  2. Versprechen auf Heilung Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben wird.
  3. Behandlungshinweis Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung der Heilpraktikerin eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Heilpraktiker unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn dem Heilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
  4. Schweigepflicht Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Wissen, das er in seiner Berufsausübung über die Patienten erhält, Stillschweigen zu bewahren. Er offenbart das Berufsgeheimnis nur dann, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbindet bzw. entbunden hat. Ausnahme: Der Heilpraktiker ist von jedoch von der Schweigepflicht befreit, wenn er aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist / wird. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
  5. Sorgfaltspflicht Der Heilpraktiker betreut seine Patienten mit der größtmöglichen Sorgfalt. Er wendet jene Heilmethoden an, die nach seiner Überzeugung und seinem Ausbildungsstand auf dem einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Linderung und ggf. zur Heilung (kein Heilversprechen) der Beschwerden führen können.
  6. Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang Der Heilpraktiker ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Patient, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden: Seinen Gesundheitszustand, die Art der Erkrankung, die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer, die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen, Belastungen, Risiken und Erfolgschancen der Therapie.
  7. Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen Die gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Es obliegt dem Patienten sich bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.
  8. Honorarvereinbarung
    • Anamnese (90 min): 160 €
    • Akupunktur + Rezeptur (50 min): 75 €
    • TuiNa + Akupunktur+ Rezeptur (60 min): 95 €
    • Coaching (80 min): 130 €
    • Kindern bis 14 Jahre berechne ich 50 % der Behandlungskosten.
    • Onlinetermine für Coaching sind möglich.
    • Patient*innen mit privater oder Zusatzversicherung erhalten eine Rechnung nach GebüH-Sätzen.
  9. Beratung / Nachbetreuung über Telefon/Skype Die Beratung / Nachbetreuung per Telefon oder Skype ersetzt die reguläre Behandlung in der Praxis nicht und wird zusätzlich zu den persönlichen Terminen angeboten. Über Telefon oder Skype können keine Diagnosen gestellt werden, dies geschieht nur in der Praxis.
  10. Laborkosten / Kosten für Medikamente Die Kosten für Laboruntersuchungen von Fremdlaboren gehen zu Lasten und auf Rechnung des Patienten. Alle Medikamente gehören zu den Eigenleistungen des Patienten. Ich möchte darauf hinweisen, dass Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen dürfen.
  11. Entschädigung bei Nicht- bzw. kurzfristiger Terminabsage Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 2 Tage vorher abzusagen. Ich bitte um ihr Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage 2 Tage vor dem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne und 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin die vollen Behandlungkosten berechne, da Ihr Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann. Dies gilt auch für telefonische Beratungen.
  12. Persönliche Patientendaten und medizinische Befunde Es wird darauf hingewiesen, dass alle persönlichen und behandlungsrelevanten Angaben sowie medizinischen Befunde des Patienten einer Patientenkartei erhoben und gespeichert werden. Einwilligungserklärung Ich wurde über die unter § 6 genannten Punkte (Aufklärungspflicht und Aufklärungsumfang) umfassend mündlich informiert. Ich habe das Aufklärungsgespräch verstanden und habe keine weiteren Fragen. Ich willige hiermit nach ausreichender Bedenkzeit in die vorgeschlagene Behandlung ein.
  13. Patient*in willigt ein, dass die Therapeutin für die verschriebenen Medikamente eine Apotheke auswählt und die Bestellung dort auslöst